CO₂-Klimakosten-Rechner

Berechnen Sie die Zusatzkosten durch die CO₂-Bepreisung für Wärme und Verkehr. In fünf Schritten zum Ergebnis.

Rechtsgrundlage: BEHG / BEHV | Emissionsfaktoren: UBA 2025 | Brennwerte: AGEB / BAFA 2025
Schritt 1
CO₂-Preis-Szenario wählen
Festpreis (2025) Preiskorridor 55–65 € (2026–2027) Prognose / unsicher (ab 2028)
Unsicherheit ab 2028: Der vollständige Start des EU ETS 2 wurde auf 2028 verschoben (BEHV §17; DEHSt 2025). Ab dann wird der CO₂-Preis marktbasiert ermittelt. Prognosen reichen von 48 bis 350 €/t für 2030 (EWI Köln, Ariadne, MCC REMIND-EU). Gestreifte Zellen kennzeichnen unsichere Prognosewerte – alle Werte sind editierbar.
Schritt 2 – Schnellauswahl
Wohngebäude-Beispiel wählen

Klicken Sie auf ein Gebäudebeispiel, um es als Position zu übernehmen. Alle Beispiele: 125 m² Nutzfläche, 100% Erdgas.

Schritt 3 – optional
Fuhrparkrechner (Hilfsrechner)

Ermitteln Sie den jährlichen Energiebedarf eines Fahrzeugs. Für Verbrenner: Verbrauch in l/100km. Für E-Autos/E-Bikes: Verbrauch in kWh/100km (typ. E-Auto: 15–22, E-Bike: 0,5–1,5). Für Fahrräder: nur km/Jahr.

Schritt 4
Energieverbräuche eingeben

Tragen Sie bis zu 10 Positionen ein (Liegenschaften, Heizungen, Fahrzeuge). Für Kraftstoffe nutzen Sie zuerst den Fuhrparkrechner oben. Für Energiemix legen Sie pro Gebäude mehrere Positionen an.

Hinweis zu erneuerbaren Energieträgern: Holzpellets, Scheitholz und biogene Brennstoffe sind vom BEHG ausgenommen (CO₂-Kosten = 0 €). Für Fernwärme stehen verschiedene Erzeugertypen zur Auswahl (Erdgas, Kohle, Biomasse, Abfall). Strom, Wärmepumpen und E-Mobilität sind nicht BEHG-pflichtig – sie erscheinen automatisch im Erneuerbare-Vergleichsmodul unterhalb der Ergebnisse.
Schritt 5

CO₂-Preise und Szenarien

Die CO₂-Bepreisung basiert auf dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Seit 2021 zahlen Inverkehrbringer fossiler Energieträger eine Abgabe pro Tonne freigesetztem CO₂, die an Endverbraucher weitergereicht wird.

Festgelegte Preise (BEHG §10):

  • 2021: 25 €/t | 2022: 30 €/t | 2023: 30 €/t | 2024: 45 €/t | 2025: 55 €/t (Festpreis)

2026: Preiskorridor (BEHV 2. Novelle, in Kraft seit 16.09.2025):

  • Versteigerung im Korridor 55–65 €/t (erste Auktion geplant 06.07.2026, EEX Leipzig)
  • Anschließend Festpreisverkauf zu 68 €/t (Nov–Dez 2026)
  • Nachkauf 2027: bis 10% der 2026er-Menge zu 70 €/t (bis 31.08.2027)

2027: Übergangsregelung

  • Nach aktuellem Planungsstand gleicher Korridor wie 2026 (55–65 €/t Auktion, 68 €/t Festpreis)
  • Bei vollständigem Start des EU ETS 2 im Jahr 2027: Kopplung an EU-ETS-1-Preis für verbleibende nEHS-Mengen (§16 BEHV)
  • Bei Verschiebung auf 2028: Fortführung nEHS mit 2027er Zertifikaten zu EU-ETS-1-Durchschnittspreis (§17 BEHV)

Ab 2028: EU ETS 2 (Emissionshandel für Gebäude und Verkehr). Marktbasierte Preisbildung. Der vollständige Start wurde auf 2028 verschoben (BEHV §17; EU-Parlamentsbeschluss November 2025).

Prognosen (Szenarien im Rechner):

  • Niedrig: Konstant 65 €/t – unteres Ende des EU-Prognosebands (EU-Folgenabschätzung: 48–80 €/t bis 2030)
  • Mittel: Anstieg auf 160 €/t bis 2036 – basierend auf EWI Köln (Durchschnitt 160 €/t bis 2035, Spanne 120–205 €/t) und Ariadne/Kopernikus (100–160 €/t bis 2030)
  • Hoch: Anstieg auf 300 €/t – oberes Ende bei unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen (MCC REMIND-EU: bis 220 €/t; einzelne Studien bis 350 €/t)

Der CO₂-Preis ist ein Netto-Betrag. Es fällt zusätzlich Mehrwertsteuer an. Alle Werte sind im Rechner editierbar.

Quellen: BEHG §10; BEHV 2. Novelle (DEHSt, 08/2025); DEHSt: nEHS verstehen; EWI Köln EU-ETS-2-Studie (03/2025); Kopernikus-Projekt Ariadne; MCC REMIND-EU

Eingabe der Energieverbräuche

Tragen Sie bis zu 10 Positionen ein. Für jede Position wählen Sie den Energieträger mit Einheit und geben den jährlichen Verbrauch ein.

Fossile Energieträger (BEHG-pflichtig):

  • Erdgas (kWh oder m³), Heizöl leicht (kWh oder Liter), Flüssiggas (kWh, kg oder Liter)
  • Diesel, Benzin E10, Benzin Super (jeweils in Liter)

Erneuerbare / biogene Energieträger (vom BEHG ausgenommen):

  • Holzpellets (kWh oder kg), Scheitholz (kWh oder kg) – CO₂-Kosten = 0 €
  • Nah-/Fernwärme (kWh) – CO₂-Kosten hängen vom Erzeugermix ab

Energiemix: Wird ein Gebäude mit mehreren Energieträgern beheizt, legen Sie pro Energieträger eine eigene Position an.

CO₂-Kosten (netto) = Verbrauch [kWh] × Emissionsfaktor [kg CO₂/kWh] × CO₂-Preis [€/t] ÷ 1000
CO₂-Kosten (brutto) = Netto × (1 + MwSt.-Satz)

Bei Eingabe in Litern, kg oder m³ wird intern über den Brennwert (AGEB 2025 / BAFA) in kWh umgerechnet.

Methodik: Energieagentur Rheinland-Pfalz · Emissionsfaktoren: UBA Emissionsfaktorenliste v2.0 (CC0, Bezugsjahr 2024) · Brennwerte: BAFA EEW v3.3 (05/2025) / AGEB 2025

Fuhrparkrechner

Der Fuhrparkrechner ermittelt den jährlichen Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs aus Fahrleistung und Durchschnittsverbrauch.

Jahresverbrauch [l/Jahr] = Fahrleistung [km/Jahr] × Verbrauch [l/100km] ÷ 100

Das Ergebnis wird automatisch als neue Position in den Energieverbrauch-Rechner übernommen.

Ergebnisse und Berechnung

1. Verbrauch in kWh umrechnen (Brennwert lt. AGEB/BAFA 2025)
2. CO₂-Emission = Verbrauch [kWh] × Emissionsfaktor [kg CO₂/kWh]
3. Kosten netto = CO₂-Emission [kg] × CO₂-Preis [€/t] ÷ 1000
4. Kosten brutto = netto × (1 + MwSt.)

Emissionsfaktoren (kg CO₂e / kWh Brennwert):

  • Erdgas: 0,2010 | Heizöl leicht: 0,2664 | Flüssiggas: 0,2388
  • Diesel: 0,2664 | Benzin E10: 0,2632 | Benzin Super: 0,2639
  • Holzpellets: 0,0360 | Scheitholz: 0,0270 | Nah-/Fernwärme: 0,2800 (Pauschal)

BEHG-Ausnahme: Biogene Brennstoffe (Pellets, Scheitholz) sind vom BEHG ausgenommen. Für diese Positionen werden CO₂-Kosten = 0 € ausgewiesen, die Emissionen aber trotzdem berechnet.

Werte ab 2028 (gestreifte Spalten) basieren auf Prognosen und sind mit erheblicher Unsicherheit behaftet.

Preisauswirkungen auf Brennstoffe

Die Tabelle zeigt den CO₂-Aufpreis pro Einheit (Cent, netto ohne MwSt.). Intensivere Einfärbung kennzeichnet höhere Aufpreise.

Aufpreis [Cent/Einheit] = Brennwert [kWh/Einheit] × Emissionsfaktor [kg CO₂/kWh] × CO₂-Preis [€/t] ÷ 1000 × 100

Hinweis: Biogene Brennstoffe (Pellets, Scheitholz) sind vom BEHG ausgenommen und werden in dieser Tabelle nicht aufgeführt.

Quellen: AGEB 2025; UBA Emissionsfaktorenliste v2.0; DIN 51622

Wohngebäude-Beispiele

Typische Endenergie-Bedarfswerte nach KfW-Effizienzhausstandards und Bestandsdurchschnitt.

Annahmen: 125 m² Nutzfläche, 100% Erdgas-Beheizung.

  • Effizienzhaus 40: 25 kWh/m²a → 3.125 kWh/Jahr
  • Effizienzhaus 55: 35 kWh/m²a → 4.375 kWh/Jahr
  • Effizienzhaus 70: 45 kWh/m²a → 5.625 kWh/Jahr
  • Durchschnitt Bestand: 150 kWh/m²a → 18.750 kWh/Jahr
  • EFH unsaniert: 225 kWh/m²a → 28.125 kWh/Jahr
Quelle: Claus Ihle, 2015, 9. Auflage; Energieagentur Rheinland-Pfalz

Alternativenvergleich

Dieses Modul vergleicht Ihre fossilen Positionen mit einer wählbaren Alternative. Der Vergleich zeigt zwei Dimensionen:

1. CO₂-Kosten (BEHG): Nur fossile Energieträger unterliegen der CO₂-Bepreisung nach BEHG. Bei einem Wechsel zu erneuerbaren Energieträgern entfallen die CO₂-Kosten vollständig. Bei einem Wechsel zwischen fossilen Energieträgern ändert sich die CO₂-Abgabe proportional zum Emissionsfaktor.

2. CO₂-Emissionen: Auch erneuerbare Energieträger verursachen Emissionen (Lebenszyklusemissionen). Eine Wärmepumpe mit Strommix reduziert die Emissionen um ca. 47–60% gegenüber fossiler Heizung. Mit PV-Eigenstrom um über 90%.

Verfügbare Alternativen Wärme:

  • Wärmepumpe Strommix (0,106 kg CO₂e/kWh Wärme, JAZ 3,5) – BEHG-frei
  • Wärmepumpe PV (0,016 kg CO₂e/kWh Wärme) – BEHG-frei
  • Holzpellets (0,036 kg CO₂e/kWh) – BEHG-frei (biogen)
  • Scheitholz (0,027 kg CO₂e/kWh) – BEHG-frei (biogen)
  • Erdgas (0,201 kg CO₂e/kWh) – BEHG-pflichtig
  • Fernwärme Erdgas (0,150 kg CO₂e/kWh) – BEHG anteilig
  • Fernwärme Biomasse (0,020 kg CO₂e/kWh) – BEHG-frei

Verfügbare Alternativen Verkehr:

  • E-Auto Strommix (0,074 kg CO₂e/km bei 20 kWh/100km) – BEHG-frei
  • E-Auto PV (0,011 kg CO₂e/km) – BEHG-frei
  • E-Bike (ca. 0,004 kg CO₂e/km bei 1 kWh/100km) – BEHG-frei
  • Erdgas CNG (0,204 kg CO₂e/kWh) – BEHG-pflichtig